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Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Firma WebSite NetSolution Média Zrt. (Standort: 1113 Budapest, Nagyszőlős u. 11-15. Steuernummer: 13267799-2-43, zuständiges Firmengericht: Fővárosi Bíróság, Firmenregistriernummer: 01-10-045071) (weiterhin: Dienstleister), bietet für ihre Auftraggeber Kunden (weiterhin: Auftraggeber) und für die Benutzer folgende im Rahmen dieser gegenwärtigen Allgemeinen Vertragsverbindungen festgelegten Dienstleistungen mit den folgenden detaillierten Voraussetzungen an.
Die gegenwärtigen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind in jedem einzelnen Dienstleistungsvertrag richtungsgebend, ausser der schrifliche Vertrag der beiden Vertragspartner es anders bestimmt.
Mit dem Beginnen der Anspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen auf der Webseite: www.irodahaz.info akzeptiert jeder Benutzer mit konkludenter Haltung die folgenden Vertragsbedingungen. Das Benutzen dieser Seite kann ausschließlich in der entsprechenden Form der Bedingungen erfolgen. Die zukünftigen Änderungen bezüglich der Benutzerbedingungen werden vom Dienstleister im Teil von den allgemeinen Vertragsbedingungen mitgeteilt und auch die Benutzer werden darauf aufmerksam gemacht.
1. Betreff und Inhalt der Dienstleistung
Der Dienstleister sichert den Platz der Annonce für den Auftraggeber für die Inserate seiner Bürohäuser und sonstige, zum Beispiel: Inserat für laufende banner Werbungen in dem auf der vom Dienstleister betriebenen www.irodahaz.info Webseite zu findenden Datenbasis des Bürohaus Informationsportals beziehungsweise in den Suchsystemen.
Die vom Dienstleister angebotenen aktuellen Annoncenpaketen und die sonstigen ergänzenden Dienstleistungen sind in der ständigen und unabtrennbaren Nachrichtenanlage des gegenwärtigen Vertrags zu finden. Über die vom Auftraggeber in Anspruch zu nehmenden Begünstigungen gibt der Dienstleister mündlich und mit Übernahme der Informationsseiten, beziehungsweise in der ständigen und unabtrennbaren Nachrichtenanlage Auskunft.
Dienstleister ist verpflichtet neben dem 99% zur Verfügung zu stehen auch noch die im Vertrag angenommenen Dienstleistungen zu sichern. In dem zur Verfügung stehen gehören nicht die Diensleistungen einer Dritten Person und die im Voraus angekündigten Instandhaltungen.
Die Vertragsparteien bestimmen in dem zwischen ihnen zu Stande gekommenen Dienstleistungsvertrag die Geltungsdauer des Dienstleistungsvertrages, dessen Wegfall, die Mitteilung der Nachrichten, das Bezahlen des Inseratgebühres, die Bedingungen der vom Dienstleister gegebenen konkreten Begünstigungen, beziehungsweise all solche Fragen, die auch nur eine der Parteien als wichtig empfindet.
Dienstleister ist verpflichtet innerhalb von 2 Tagen nach der Bürohausregistrierung des Auftraggebers die Annonce zu plazieren und diese erreichbar zu machen.
2. Rechte und Pflichte des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebühren, die im Dienstleistungsvertrag festgelegt worden sind, auszugleichen.
Ausschließlich der Auftraggeber ist berechtigt den Betreff des gegenwärtigen Vertrages zu benutzen, Nutzen daraus zu ziehen, darüber zu verfügen. Wenn er die Ausübung dieser Rechte jemand anderem überlässt oder einer Dritten Person in einer anderen Form weitergibt, überlässt, dem Zutritt verschafft, haftet er für jeden Schaden, der ohne den nicht zu Stande gekommen wäre. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister in diesem Fall das Recht hat – ist aber nicht verpflichtet – den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, beziehungsweise das vom Auftraggeber schon bezahlte Gebühr zu behalten.
Im Falle der Änderung der im Dienstleistungsvertrag angegebenen Daten (z.B.: die der Kontaktperson oder Änderung der Erreichbarkeit deren) ist der Auftraggeber verpflichtet diese Änderungen innerhalb von 8 Tagen nach der Änderung dem Dienstleister Bescheid zu geben. Für die aus dieser Nichterfüllung seiner Pflicht erfolgenden Schäden haftet der Auftraggeber.
3. Rechte und Pflichte des Dienstleisters
Der Dienstleister verpflichtet sich die auf dem Antragsformular detaillierten Dienstleistungen für den ganzen Zeitdauer des Vertrages für den Auftraggeber in Anspruch nehmen zu lassen.
Der Dienstleister ist verpflichtet seine Dienstleistungen im Stande zu halten, im Falle einer eventuell auftauchenden Fehler für die schnellstmögliche Fehlerbehebung zu sorgen, die technische Information bezüglich der im Vertrag als Betreff festgelegten Dienstleistung per Telefon oder E-Mail – für die vom Auftraggeber berechtigten Personen – kostenlos mitzuteilen, mit der Beschränkung, dass die Auskunftserteilungspflicht ausschließlich im Bezug der nötigen Informationen bezüglich der Anspruchnahme der Dienstleistungen geltend gemacht werden kann.
Der Dienstleister ist verpflichtet im Falle einer Betriebsstörung für die schnellstmögliche Fehlerbehebung zu sorgen.
Der Dienstleister haftet nicht für die auf Grund unerwarteten Ereignissen passierten Ausbleiben der Dienstleistungen, für eventuelle Datenwegfälle, beziehungsweise für solche Schäden, wo er für das Passieren der Ereignisse nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Der Dienstleister hat das Recht zur Erfüllung seiner jeglichen Vertragspflichten eine Dritte Person oder einen Subunternehmer in Anspruch zu nehmen.
Der Dienstleister hat das Recht die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, wenn er die wichtigsten Änderungselemente 15 Tage vor der Geltendmachung auf seiner Webseite (www.irodahaz.info) plaziert.
Die Webseite: www.irodahaz.info dient rein nur zur Information, die Benutzung oder der Verbrauch dessen kann auf eigene Risiko und Verantwortung des Auftraggebers erfolgen.
Der Dienstleister haftet nicht für den Inhalt der Annoncen, für die Echtheit deren, für die rechtlichen Schäden, die eine Dritte Person erlitten hat, beziehungsweise für Kosten; die Annoncen, Fotos, Daten, File, irritierende Inserate, die Gesetze oder den Guten Geschmack beleidigen und nicht ins Profil oder in die Struktur der Seite passen, dürfen vom Dienstleister ohne jegliche Vorwarnung aus dem System gelöscht werden.
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet den Inhalt solcher Informationen zu prüfen, die er nur weitergeleitet, aufbewahrt oder Zutritt zu denen verschafft hat, beziehungsweise er ist nicht verpflichtet irgendwelche Tatsachen oder Umstände zu suchen, die auf ein Verbrechen hinweisen.
Gemäß des Gesetzes mit der Nummer CXIII. aus dem Jahre 2001, das sich auf die einzelnen Fragen der elektronischen Handelsdienstleistungen, beziehungsweise mit den informativen Gesellschaft zusammenhängenden Dienstleistungen bezieht, wird der Auftraggeber bezüglich der von ihm weitergereichten Informationen als Dienstleister angesehen.
Der Dienstleister kann bei den auf der Seite zu findenden Funktionen für störung- und fehlerfreies Laufen nicht garantieren und kann für die Fehlerbehebung, beziehungsweise für den Virenfreien Server, das die Seite betreibt, nicht Verantwortlich gemacht werden. Die Benutzung dessen erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko des Käufers und des Auftraggebers.
4. Das Gebühr des Inserates
Der Dienstleister kann die bestellte Annonce nur gegen das zu jeder Zeit geltenden Inseratengebühr erscheinen lassen. Die aktuellen Grundpreise, die Begünstigungen und Aktionen (weiterhin: Erscheinungsgebühr) werden im gegenwärtigen Vertrag in der ständigen und unabtrennbaren Nachrichtenanlage festgelegt.
Der Dienstleister stellt auf Grund der im Dienstleistungsvertrag festgelegten und detaillierten Dienstleistungsgebühren im Dienstleistungsvertrag bestimmten Art und Weise eine Rechnung für den Auftraggeber aus, die vom Auftraggeber bis zum auf der Rechnung festgelegten Termin zu begleichen ist.
Im falle einer verspäteten Rechnungsausgleich ist der Auftraggeber verpflichtet Zinsen für den Zeitraum der Verspätung zu bezahlen, dass heißt, er hat den doppelten Zinssatz der zur Zeit der Verspätung geltenden Grundzins der Notenbank zu bezahlen.
Sollte die Rechnungsausgleichung 14 Tage überschreiten, hat der Dienstleister das Recht ohne vorherige Mitteilung nach den 14-ten Tag die Annoncen des Auftraggebers aus dem System zu nehmen. Auftraggeber hat kein Recht für diese ausgefallene Zeit Schadenersatz zu verlangen.
Der Dienstleister hat in den folgenden detaillierten Fällen Zeit zur Zeit das Recht eigenwillig den Inhalt und das Gebühr seiner Annoncenpakete ganz oder nur teilweise zu ändern, er ist aber verpflichtet, seine Auftraggeber darüber innerhalb von 30 Tagen vor der Geltendmachung schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Der Inhalt und das Gebühr einer im Voraus schon bezahlte Dienstleistung kann nicht mehr eigenwillig geändert werden.
Der Dienstleister hat das Recht auf die eigenwillige Änderung, wenn:
- sich der Verbraucherpreisindex nach der letzten Änderung geändert hat,
- sich die Rechtslage geändert hat,
- diese auf Grund der Einführung der neuen Dienstleistungen oder die Qualitätsbewahrung der schon gegebenen Dienstleistungen es benötigt,
- die erfolgten relevanten Änderungen der wirschaftlichen, mechanischen, bzw. sonstigen Umstände es verlangen.
Sollte der Auftraggeber bei den geänderten Paketen und Preisen die Dienstleistungen des Dienstleisters nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, dann hat er das Recht innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsinformationen – im Falle des Ausbleibens der Mitteilung wird der Tag, wo er es erfahren hat, als erster gerechnet - den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Als Annahme der Änderung der Annoncenpakete und –gebühren gilt es, wenn der Auftraggeber mit passendem Verhalten die Dienstleistungen auch weiterhin bezahlt und deise in Anspruch nimmt.
5. Datenschutz
Dienstleister hat das Recht aus dem Grund der Errichtung des Annoncenvertrages, der Bestimmung dessen Inhaltes, der Änderung dessen, der Leistungsmitverfolgung, der erfolgenden Rechnungsausstellung, beziehungsweise der entsprechenden Forderungen geltend zu machen die nötigen und ausreichenden identifizierenden Daten des Auftraggebers zu behandeln.
Dienstleister verbindet das Benutzen einiger seinen Dienstleistungen mit Registration, während dessen erhält der Dienstleister persönliche Daten des Auftraggebers, aber diese Datenbekanntgabe erfolgt immer auf freiwilliger Basis.
Dienstleister behandelt die während der Registration, beziehungsweise des Abschlusses des Dienstleistungsvertrages vom Auftraggeber bekanntgegebenen persönlichen Daten nach den Vorschriften des entsprechenden Datenschutzgesetzes mit der Nummer LXIII. vom Jahre 1992 und nach den Vorschriften des Dienstleistungsgesetzes mit der Nummer CVIII. vom Jahre 2001.
6. Sonstige Verfügungen
Im Falle des Wegfalles der von den Vertragsparteien schriftlich abgeschlossenen Vertäge sind in erster Linie die im Vertrag festgelegten Tatsachen richtunggebend.
Der Dienstleister und der Auftraggeber sagen gleichzeitig aus, beziehungsweise nehmen sie gemeinsam zur Kenntnis, dass sie die Fähigkeit und die Vollmacht besitzen, mit einander in Vertragsbeziehung zu treten und die aus der Beziehung auftertenden Pflichten nachzugehen haben.
Bezüglich der im gegenwärtigen Vertrag nicht geklärten Fragen ist das Bürgergesetzbuch und die sonstigen entsprechenden und geltenden Rechtsvorschriften maßgebend.
Budapest, 01.Februar 2008.
WebSite NetSolution Média Zrt.
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